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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Die Organisation

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist seit 2004 die zentrale Stelle des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Im BBK werden alle Bereiche der Zivilen Sicherheitsvorsorge fachübergreifend und damit zu einem wirksamen Schutzsystem für die gesamte Bevölkerung zusammengesetzt. Beim BBK handelt es sich um eine Bundesoberbehörde, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) liegt und Aufgaben im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe wahrnimmt. Es ist dafür zuständig, den zivilen Bevölkerungsschutz neben Polizei, Bundeswehr und Diensten als vierte Säule im nationalen Sicherheitssystem zu verankern. Die Bundesrepublik Deutschland besitzt damit eine zentrale Stelle für zivile Sicherheit, die alle einschlägigen Aufgaben an einem Ort bündelt. Nach § 4 ZSKG ist die Zuständigkeit des Bundes für den Schutz der Zivilbevölkerung geregelt. Danach sind dem BBK die Verwaltungsaufgaben des Bundes zugewiesen. Dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe obliegen insbesondere die Unterstützung der fachlich zuständigen obersten Bundesbehörden bei einer einheitlichen Zivilverteidigungsplanung, Ausbildung von Führungskräften und Ausbildern des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer Zivilschutzaufgaben, die Mitwirkung bei der Warnung der Bevölkerung, die Information der Bevölkerung über den Zivilschutz, technisch-wissenschaftliche Forschung sowie die Prüfung für den Zivilschutz bestimmter Geräte und Mittel.

Die Forschung

Das BBK ist bestrebt, den Bevölkerungsschutz der Bundesrepublik Deutschland stets bestmöglich weiterzuentwickeln. Hierfür ist es auf Forschung angewiesen. Das BBK forscht im Rahmen seiner Zuständigkeit selbst und verfügt über ein Budget von ca. 2 Mio. Euro zur Vergabe von Forschungsaufträgen und Förderung von Forschungsprojekten. Über die strategische Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Forschung im BBK und Priorisierung von Forschungsbedarfen entscheidet der Forschungsrat des BBK. Das Referat III.1 "Forschung und Grundlagen" fungiert hierbei als Geschäftsstelle des internen Forschungsrats, indem es diesen berät, dessen Sitzungen vorbereitet, Forschungsbedarfe aus dem Haus zusammenträgt und vergebene Forschungsprojekte administrativ begleitet.
Referat III.1 (forschung[at]bbk.bund.de) ist erster Ansprechpartner in allen Belangen der Forschung von der Vergabe von Forschungsprojekten bis zur Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung im BBK. Referat III.1 berät die Fachreferate z.B. bezüglich eines passenden Forschungsprogramms, eines passenden Projektpartners und bei administrativen Fragen.
Das Spektrum der Forschungsthemen umfasst dabei alle Themen des Bevölkerungsschutzes und deckt die gesamte Bandbreite der Fachreferate ab: Krisenmanagement und IT-Verfahren, Warnung der Bevölkerung, Psychosoziales Krisenmanagement, Krisenmanagementübungen, Risikomanagement, Selbsschutz und Information der Bevölkerung, Schutz Kritischer Infrastrukturen, Baulicher Bevölkerungsschutz, CBRN-Schutz, Schutz der Gesundheit, Sanitätsdienst, Fahrzeugtechnik, ergänzende Ausstattung der Länder, Aus- und Fortbildung im Bevölkerungsschutz, Zivil-Militärische-Zusammenarbeit, ergänzende Zivilschutzausbildung und internationale Kooperation im Bevölkerungsschutz.

Das Logo

Das Bild zeigt das Logo des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Logo BBK

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